GLANZMACHER Berlin
Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von GLANZMACHER (Inh. Martin Bockau), Fassung vom 1. September 2025.

§ 1 Geltungsbereich & Vertragstyp

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GLANZMACHER (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber) über Leistungen der Glas- und Fensterreinigung sowie Sonderreinigungen, jeweils wie vereinbart.

Je nach Leistungsbeschreibung handelt es sich regelmäßig um Werkverträge (§§ 631 ff. BGB).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn GLANZMACHER sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von GLANZMACHER sind unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch
a) die Auftragsbestätigung von GLANZMACHER in Textform (z. B. E-Mail/Fort-Tools), oder
b) den Leistungsbeginn nach Terminbestätigung. Leistungsumfang, Preis und Termine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung; sie geht im Zweifel dem Angebot vor.

Die AGB von GLANZMACHER in der bei Vertragsschluss mitgeteilten Fassung werden Bestandteil des Vertrages.

Änderungen/Erweiterungen nach Vertragsschluss bedürfen einer Vereinbarung in Textform und können Preis-/Terminanpassungen nach sich ziehen.

Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen stellt GLANZMACHER die gesetzliche Widerrufsbelehrung gesondert zur Verfügung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 3 Leistungen, Methode, Mitwirkung

Die Leistungen von GLANZMACHER umfassen Glas- und Fensterreinigung sowie vereinbarte Sonderreinigungen, jeweils wie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschrieben.

Die Reinigung erfolgt ohne Gerüste oder Hebebühnen, mit Stangensystem (Reinwasser/Osmose) bis ca. 21 m Höhe vom Boden, sofern nicht anders im Angebot vereinbart.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen zum Termin frei zugänglich und gefahrlos erreichbar sind (z. B. Entriegeln von Türen, Entfernen von Hindernissen, ggf. Zugang zu Wasseranschlüssen).

Der Auftraggeber informiert GLANZMACHER vorab über besondere Gegebenheiten, die für die Reinigung relevant sind (z. B. empfindliche Beschichtungen, Sicherheitsglas, lose Bauteile), sofern diese nicht offensichtlich erkennbar sind.

Bei witterungsbedingten Risiken (z. B. Sturm, Unwetter, Glätte) ist GLANZMACHER berechtigt, Termine aus Sicherheitsgründen kurzfristig zu verschieben.

§ 4 Termine, Zugang, Wartezeiten

Vereinbarte Zeitfenster werden nach Möglichkeit eingehalten; geringfügige Abweichungen sind zumutbar.

Ist der Zugang zu den Reinigungsflächen zum vereinbarten Termin nicht möglich (z. B. verschlossene Türen, fehlender Ansprechpartner), gilt dies als vergebliche Anfahrt (vgl. § 7).

GLANZMACHER kann Termine bei witterungsbedingten Risiken kurzfristig verschieben, wenn Arbeitssicherheit oder Leistungsqualität beeinträchtigt wären.

§ 5 Abnahme, Mängel, Wiederanschmutzung

Nach Abschluss der Reinigung erfolgt eine gemeinsame Abnahme; sie wird durch Unterschrift im Servicebericht dokumentiert.

Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die vollständige und vertragsgemäße Leistung; sichtbare Mängel sind bei Abnahme zu rügen.

Wiederanschmutzung nach Abnahme (z. B. durch Witterung, Pollenflug, Vogelkot) ist kein Mangel.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen, in Textform (z. B. per E-Mail) zu melden; gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

GLANZMACHER leistet bei berechtigten Mängeln Nachbesserung; weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Preise, Umsatzsteuer, Zusatzkosten

Für Privatkunden werden Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben (Endpreis nach Preisangabenverordnung, PAngV).

Für Geschäftskunden gelten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Zusatzkosten (z. B. Anfahrten außerhalb des üblichen Einsatzradius, Park-/Zutrittskosten, zusätzliche Reinigungsleistungen) werden berechnet, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.

§ 7 Terminabsage, Verschiebung, vergebliche Anfahrt (Storno)

Kostenfreie Absage/Verschiebung bis 24 Stunden vor Termin.

Bei Absage/Verschiebung zwischen 24 und 4 Stunden vor Termin: Stornopauschale 30 % des vereinbarten Auftragswerts.

Bei Absage weniger als 4 Stunden vor Termin, Nichtzugänglichkeit der Reinigungsflächen oder Nichterscheinen des Ansprechpartners vor Ort: Stornopauschale 50 %.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; GLANZMACHER kann einen höheren konkreten Schaden geltend machen.

§ 8 Zahlungsbedingungen, Verzug

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:
– Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte,
– Unternehmer: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte; zusätzlich 40 € Verzugspauschale.

Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 9 Haftung

GLANZMACHER haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GLANZMACHER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Keine Haftung für Vorschäden, lose oder nicht sachgerecht montierte Bauteile sowie Schäden infolge fehlender Mitwirkung/Information des Auftraggebers.

§ 10 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Bei Fernabsatzverträgen und Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu.

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich den Beginn der Ausführung verlangt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

Widerruft der Verbraucher nach Leistungsbeginn ohne Erlöschensvoraussetzungen, schuldet er Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular stellt GLANZMACHER gesondert zur Verfügung.

§ 11 Dokumentation & Datenschutz

GLANZMACHER darf die Leistung sowie den Zustand vor/nach Ausführung fotografisch dokumentieren, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet; Details ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von GLANZMACHER.

§ 12 Laufzeit & Kündigung bei Intervallen

Bei turnusmäßigen Reinigungsverträgen gilt, sofern nicht abweichend vereinbart, eine monatliche Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende; Kündigung in Textform.

§ 13 Einbeziehung, Fassung & Vertragssprache

Es gelten die AGB in der bei Vertragsschluss mitgeteilten Fassung.

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)

GLANZMACHER ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis: Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt; ein Link hierauf entfällt.

§ 15 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Für Verträge mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand der Sitz von GLANZMACHER; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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